Neue Landesverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie

Diese Verordnung tritt ab Montag kommender Woche (20. April) in Kraft und beinhaltet auch eine kurze, aber wichtige Passage hinsichtlich der Regelungen für mehr Freiraum für sportliche Aktivitäten. Angekündigt, aber noch nicht im Detail erwähnt, sind darin auch Erleichterungen für den Spitzensport. Hier gehen wir davon aus, am Wochenende oder aber zu Beginn der kommenden Woche weitere Details zu erfahren, die wir Ihnen dann gerne weiterleiten werden.

Pressemeldung des LSB zur neuen Landesverordnung.

Die neue Landesverordnung wird zahlreiche Fragen bei Vereinen und Verbänden mit sich ziehen. Aber immerhin sind die Lockerungen in der Landesverordnung ein deutlicher Schritt hin zu einer sukzessiven Wiederbelebung des Vereinslebens. Daher gilt für alle Sportlerinnen und Sportler, verantwortungsvoll mit dieser Lockerung umzugehen und die Abstands- und Sicherheitsregeln weiterhin sorgsam einzuhalten.

Positionspapier zur Wieder-Aufnahme des vereinsbasierten Sporttreibens in Deutschland

Am kommenden Montag tagen die Sportminister der Länder. Unter anderem geht es auch hier um eine abgestimmte Strategie zur Wieder-Aufnahme des vereinsbasierten Sporttreibens in Deutschland. Als Basis dient hierfür ein Positionspapier des DOSB zur schrittweisen Rückkehr in ein normales gesellschaftliches Leben nach Ende der aktuell noch notwendigen Kontaktsperren auf Grund der Corona-Pandemie.

Gemeinsam mit führenden Sportmedizinern hat der DOSB dieses Positionspapier entwickelt. Dabei unterbreitet der DOSB einen Vorschlag, wie die notwendige Solidarität und Vorsicht auf Grund der Pandemie mit einer Wieder-Aufnahme von Bewegung und Sporttreiben im Verein auf der Basis angepasster Regeln kombiniert werden kann.

Der DOSB gibt konkrete übergeordnete Leitlinien vor, deren sportfachliche Ausgestaltung in angepassten Übergangs-Regeln jeweils in den Händen der verantwortlichen nationalen Fachverbände liegen soll.

Durch verantwortungsvolle Regeln im Sport soll die angemessene „Distanz“ eingehalten werden, um die Verbreitung des Corona-Virus nicht zu begünstigen. Gleichzeitig sollen aber auch den vielen Menschen in unserem Land wieder Zugänge zu dem für das physische, psychische und soziale Wohlbefinden so wertvollen Sporttreiben in ihren Vereinen ermöglicht werden.

Quelle: Landessportbund Rheinland-Pfalz