Aus- und Fortbildungen 2024
TVM - Reisen

Newsletter

Bleiben sie aktuell. Jetzt unseren Newsletter "TVM-Aktuell" abonnieren!

Informationen zur Lizenzverlängerung: Übungsleiter*in-/Trainer*in-Lizenzen auf der 1. und 2. Lizenzstufe des Turnverbandes Mittelrhein

Gültig ab 01.01.2015
Aktualisiert am 15.09.2023

Lizenzverlängerung
1. Lizenzstufe: Übungsleiter*in-C Breitensport / Trainer*in-C Breitensport / Leistungssport
2. Lizenzstufe: Übungsleiter*in-B "Sport in der Prävention" / Trainer*in-B Breitensport
Nach der Neuausstellung einer Lizenz hat diese 4 Jahre Gültigkeit.

Anzahl Lerneinheiten / anerkannte Anbieter von Verlängerungsmaßnahmen
Zur Lizenzverlängerung müssen mindestens 15 Lerneinheiten innerhalb des Gültigkeitszeitraumes absolviert werden.
Hiervon sind mindestens 8 LE lizenzprofilbezogen und praxisorientiert beim Turnverband Mittelrhein, seiner Turngaue (Voraussetzung: Veröffentlichung im TVM-Jahresprogramm "Aktiv") der DTB-Akademie, Außenstelle Koblenz oder der rheinland-pfälzischen Turnverbände (Rheinhessischer Turnerbund, Pfälzer Turnerbund) zu absolvieren. Diese werden zu 100% anerkannt.
Fortbildungen des Sportbundes Rheinland werden zur Verlängerung der Übungsleiter-C-Lizenz Breitensport "Allround-Fitness" und "Turnen allgemein" sowie der Trainer*innen C-Lizenz „Fitness und Gesundheit“ mit bis zu 7 LE anerkannt.
Fortbildungen des Deutschen Turner-Bundes und der Landesturnverbände außerhalb von Rheinland-Pfalz werden mit 7 LE zur Verlängerung des entsprechenden Lizenztyps anerkannt.
Fortbildungen von Hochschulen/Universitäten werden nach Prüfung mit max. 5 LE, die Teilnahme an Praxis-Arbeitskreisen bei Kongressen anderer Landesturnverbände (LTVs) sowie bei Turnfestakademien auf Landes- und Bundesebene mit bis zu 8 LE profilbezogen anerkannt.
Maßnahmen mit dem Thema "Gewaltprävention", "Sexuelle Gewalt" etc. des Landessportbundes / der Sportjugend werden profilunabhängig mit bis zu 5 LE anerkannt. Teilnahme an digitalen Fortbildungsmaßnahmen auf Anfrage.
Fortbildungen von privaten und kommerziellen Anbietern werden generell nicht anerkannt.
Die jeweilige Anerkennung einer Fortbildung zur Lizenzverlängerung durch den TVM ist abhängig vom Anbieter der Fortbildung und vom jeweiligen Lizenztyp (gilt jeweils für lizenzprofilbezogene Themen):
 
Lizenztyp     Anerkannte Anbieter
 Übungsleiter*in-C Breitensport
"Allround-Fitness" &
"Turnen allgemein"
TVM, Turngaue im TVM, DTB-Akademie Koblenz, LTV Rheinhessen & Pfalz = Anerkennung zu 100%
LSB Rheinland-Pfalz = max. 5 LE
DTB, andere LTVs & Sportbund Rheinland = max. 7 LE
Übungsleiter*in-C Breitensport
"Kinderturnen"
TVM, Turngaue im TVM, DTB-Akademie Koblenz, LTV Rheinhessen & Pfalz = Anerkennung zu 100%
DTB bzw. andere Landesturnverbände = max. 7 LE
Trainer*in-C Breitensport TVM, Turngaue im TVM, DTB-Akademie Koblenz, LTV Rheinhessen & Pfalz = Anerkennung zu 100%
DTB bzw. andere Landesturnverbände = max. 7 LE
Sportbund Rheinland = max. 7 LE (ausschließlich für Trainer*in-C „Fitness und Gesundheit“)
Trainer*in-C Leistungssport TVM, Turngaue im TVM, DTB-Akademie Koblenz, LTV Rheinhessen & Pfalz = Anerkennung zu 100%
Kampfrichter-Aus- und Fortbildungen des TVM = max. 5 LE
DTB bzw. andere Landesturnverbände = max. 7 LE
Übungsleiter*in B (2. Lizenzstufe)  
"Sport in der Prävention"
TVM, DTB-Akademie Koblenz, LTV Rheinhessen & Pfalz = Anerkennung 100%
Trainer*in-B Breitensport TVM, DTB-Akademie Koblenz, LTV Rheinhessen & Pfalz = Anerkennung 100%

Wie lange wird die Lizenz verlängert?
Die Gültigkeit der zu verlängernden Lizenz errechnet sich ab dem Verlängerungsdatum für 4 Jahre bis Ende des Quartals (nicht mehr ab Ende der Lizenzgültigkeit). Die Beantragung der Verlängerung erbitten wir möglichst im letzten Quartal vor Ablauf der Gültigkeit der Lizenz.
Es gilt der Grundsatz:
Mit der Verlängerung der Gültigkeitsdauer für die 2. Lizenzstufe "Sport in der Prävention" können die darunterliegenden zum Lizenzprofil passenden 1. Lizenzstufen "Breitensport" für den jeweiligen Zeitraum ihrer Gültigkeitsdauer ebenfalls verlängert werden.
Beispiel:
Verlängerung 2. LS "Herz-Kreislauf-Training" --> Verlängerung 1. LS "Fitness-Aerobic"/"Fitness und Gesundheit"
Verlängerung Trainer*in-B "Vorführungen/Choreographie" --> Verlängerung 1. LS "Gymnastik/Rhythmus/Tanz"
Außerdem empfehlen wir, die Erste-Hilfe-Ausbildung im eigenen Interesse regelmäßig mit einer Erste-Hilfe-Fortbildung aufzufrischen.

Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
Für die Verlängerung der Lizenzen müssen folgende Unterlagen beim Turnverband Mittelrhein vorliegen:
Kopien der Fortbildungsnachweise (Umfang und Inhalt der LE wie beschrieben)
unterschriebener Ehrenkodex (einmalig), Formular unter www.tvm.org --> Downloads)

Wo müssen die Unterlagen eingereicht werden?
Turnverband Mittelrhein, Rheinau 10, 56075 Koblenz (per Post, Fax oder eingescannt per E-Mail)

Verlängerung ungültig gewordener Lizenzen:
Ablauf der Lizenz bis zu 1 Jahr (Kulanzfall):  15 LE (Lizenztyp/Anbieter siehe Tabelle)
Ablauf der Lizenz zwischen 1 Jahr und bis zu 2 Jahren:   30 LE (Lizenztyp/Anbieter siehe Tabelle)
Ablauf der Lizenz zwischen 2 und 5 Jahren:  45 LE im Rahmen einer TVM-Ausbildung
Ablauf der Lizenz ab 6 Jahre:   Neuausbildung

Änderungen der persönlichen Daten
Ändert sich die Anschrift, der Name etc. bitten wir um Mitteilung per Post, Fax oder E-Mail. Dies stellt sicher, dass wir Sie jederzeit auf dem Postweg erreichen können.

Lizenzverlängerung von Nichtvereinsmitgliedern / Mitglieder aus Nicht-TVM-Vereinen
Die zu absolvierenden Lerneinheiten bei TVM-Fortbildungslehrgängen sind abhängig von einer Mitgliedschaft in einem Turn- und/oder Sportverein, der dem TVM angeschlossen ist.
TVM-Lizenzinhaber*innen, auf die das nicht (mehr) zutrifft, können ihre benötigten Lerneinheiten bei Maßnahmen des TVM absolvieren, an denen auch Nichtvereinsmitglieder teilnehmen können. Dies sind z.B. Maßnahmen der DTB-Akademie, Außenstelle Koblenz, diverse TVM-Conventions.
Im Zweifelsfall empfehlen wir die rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem TVM vor der Lehrgangsbuchung.

Neuausstellung
Bei Verlust oder Unbrauchbarkeit kann auf Antrag ein Duplikat erstellt werden. Bitte teilen Sie uns dies unter Angabe Ihrer persönlichen Daten, Lizenzprofil, Lizenznummer (falls vorhanden) sowie Ihrer E-Mail-Adresse mit. Bitte fügen Sie Ihrem Schreiben den unterschriebenen Ehrenkodex bei. Das Duplikat senden wir Ihnen kostenlos per E-Mail zu.

Lizenzentzug
Der Turnverband Mittelrhein als vom DTB beauftragten Ausbildungsträger hat das Recht, Lizenzen zu entziehen, wenn der*die Lizenzinhaber*in schwerwiegend gegen die Satzung des Verbandes oder den Ehrenkodex verstößt.

Weitere Fragen?
Bei allen Fragen zur Lizenzverlängerung wenden Sie sich bitte an den
Turnverband Mittelrhein, Rheinau 10, 56075 Koblenz
Udo Weißenfels, Telefon 02 61 / 94 90 84 - 166
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!